Anmerkungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“
Die Veranstaltung auf Langeoog wird zur Erlangung der Bezeichnung „Sportmedizin“ von den Ärztekammern anerkannt. Wer an allen drei Kursblöcken teilnimmt, hat 96 der insgesamt 240 Stunden absolviert.
Von der Bundesärztekammer wurde im April 2020 auf der Grundlage der (Muster)-Weiterbildungsordnung 2018 ein (Muster)-Kursbuch Sportmedizin herausgegeben. Danach soll die Kurs-Weiterbildung „Sportmedizin“ den Einfluss von Bewegung, Training und Sport sowie die Folgen von Bewegungsmangel auf den gesunden und kranken Menschen jeder Altersstufe und jeden Leistungsniveaus sowie diagnostische, präventive, therapeutische und rehabilitative Herangehensweisen vermitteln. Das (Muster-)Kursbuch Sportmedizin sieht insgesamt 240 Stunden Ausbildung vor.
Die Weiterbildung ist dabei in drei Kursblöcke mit insgesamt 15 Modulen aufgeteilt.
Die bisherige Weiterbildungsordnung hat in Ihrem Curriculum 15 Zwei-Tages-Kurse (ZTK) vorgesehen, die ähnlich wie die nun formulierten Module sich thematisch unterschieden.
Da es eine Übergangsfrist gibt werden wir wie gewohnt und geplant nach dem alten Curriculum die benötigten ZTK´s bescheinigen.
Neben dem Erwerb der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ können Sie Fortbildungspunkte erwerben, pro 45 Minuten einen Punkt.
Die Veranstaltung ist als Bildungsveranstaltung in verschiedenen Bundesländern anerkannt:
– Schleswig-Holstein
– Hamburg
– Berlin
– Thüringen
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie z. B. auf der Seite
http://www.bildungsurlaub.de/infos_anerkennung-von-bildungsurlaub_70.html
Als wissenswerte Info zur Bildungsfreistellung haben wir für Sie von dieser Internetseite herausgefiltert:
Gegenseitige Akzeptanz von Anerkennungen:
- Beim Vorliegen von Berliner Anerkennungen gibt es Erleichterungen im Verfahren. Diese Anerkennungen werden übernommen und gelten auch im Land Brandenburg als anerkannt, sofern die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BFV gewahrt sind. …
- Das Saarland akzeptiert grundsätzlich die Anerkennung anderer Bundesländer. Wenn ein Seminar also in einem beliebigen Bundesland anerkannt worden ist, gilt diese auch für das Saarland. …
- Auch Hessen praktiziert das so – allerdings müssen die formalen Voraussetzungen des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (insbes. Dauer von 3 Tagen, 8 Ustd./Tag und der gesellschaftspolitische Themenanteil bei Seminaren der beruflichen Weiterbildung) erfüllt werden. Infos dazu auf der Webseite des Hessischen Ministeriums…